Strafrecht

Jede Person, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird, hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Gegen sie gilt die Unschuldsvermutung, so lange, bis nach Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens durch ein rechtskräftiges Urteil die Schuld bewiesen wird.

Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Art. 11 Abs. 1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Meine Aufgabe als Verteidigerin ist es, Sie im Ermittlungs- und Strafverfahren zu begleiten, Sie über Ihre Rechte zu informieren und zur Wahrung Ihrer Interessen und Ziele Ihre Rechte durchzusetzen.

Jeder kann in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen geraten. Sprechen Sie mich an, wenn gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren geführt wird, je früher, desto besser! Gemeinsam erarbeiten wir die Strategie, die für Ihren Fall und Ihre Situation passend ist.

Es lohnt sich, bereits im frühesten Stadium eines Strafverfahrens anwaltlichen Rat einzuholen. Häufig lassen sich zu Verfahrensbeginn gemachte Fehler nicht korrigieren.

Und denken Sie daran:
Sie sind als Beschuldigte oder Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht verpflichtet, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Es darf Ihnen auch im Verlauf des weiteren Verfahrens nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden, wenn Sie zu dem Vorwurf schweigen.

Mit anwaltlichem Rat lässt sich eine sachgerechte Entscheidung treffen, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt eine Einlassung abgegeben werden sollte.