Aktuelles

Das Corona-Virus hat uns fest im Griff

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,
sehr geehrte Damen und Herren!

Das Corona-Virus hat uns fest im Griff und verlangt uns erhebliche Einschränkungen ab!
Ich bin gerne auch in dieser bewegten Zeit für Ihre rechtlichen Probleme da.

Wir alle müssen nun unseren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Für meine Tätigkeit bedeutet dies, dass ich Sie bitte, nicht ohne einen Termin in den Kanzleiräumen zu erscheinen. Bitte geben Sie Unterlagen nicht unaufgefordert bei mir ab, sondern legen Sie Schriftstücke bitte in meinen Briefkasten oder senden Sie sie per Mail, wenn sie nicht im Original erforderlich sind.

Die meisten Fragen und Sachverhalte lassen sich telefonisch oder per E-Mail klären. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie mich nicht sofort telefonisch erreichen. Wenn Sie mir eine Nachricht hinterlassen, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer nennen, rufe ich Sie gerne zurück. Ich bedanke mich für Ihre Mithilfe!

Bleiben Sie gesund!

Rechtsanwältin
Nathalie Bergen

Aktuelles und Tipps

Wir suchen ab dem 1.4.2020 eine nette Kollegin oder einen netten Kollegen!

Wir sind zwei Anwältinnen in Bürogemeinschaft und vermieten 2 ½ Zimmer, Küche und WC. Die Räume sind über den eigenen Eingang im Souterrain zugänglich. Sie liegen nach hinten raus mit Blick in den in gemeinsamer Nutzung stehenden Garten. Das WC schließt an einen der Räume an. Die Küche und das WC werden von uns mitbenutzt.

Das Büro liegt im Stadtteil Fesenfeld mit kurzem Weg zu den Gerichten. Die Kosten belaufen sich auf 550 € warm inklusive Strom und Wasser.

Bei Interesse bitte melden bei:
RAin Nathalie Bergen
Telefon 0421 / 51 42 52 45
Mail: kontakt@kanzleibergen.de

Fahrradstraße

Die Humboldtstraße ist mit einem entsprechenden Verkehrsschild (Zeichen 244.1) als Fahrradstraße ausgewiesen. Mit einem Zusatzschild wird der Verkehr für Pkw und Motorräder zugelassen. Was bedeutet das?

Auf ausgewiesenen Fahrradstraßen ist anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr grundsätzlich ausgeschlossen. Der Verkehr auf der Fahrbahn ist für Fahrradfahrer freigegeben. Für den Fahrradverkehr ist es ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren. Dies ist im übrigen Straßenverkehr für Fahrradfahrer nur dann zulässig, wenn niemand dadurch behindert wird.

Die Benutzung einer Fahrradstraße durch andere Fahrzeuge ist nur dann erlaubt, wenn sie durch ein Zusatzzeichen ausdrücklich zugelassen wird. Ist dies - wie in der Humboldtstraße – der Fall, dürfen die anderen Fahrzeuge den Radverkehr weder gefährden noch behindern. In einer Fahrradstraße gilt für alle Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h – auch für Fahrradfahrer. Gegebenenfalls haben die Führer der anderen Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit weiter zu verringern. Praktisch bedeutet dies, dass der Fahrradverkehr vor dem übrigen Fahrzeugverkehr Vorrang hat.

Fußgänger sind von der Benutzung einer Fahrradstraße nicht ausgeschlossen. Auf sie ist in gewohntem Maße Rücksicht zu nehmen. Die allgemeinen Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen wie Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorfahrt, Halten und Parken und Fußgänger behalten auch in Fahrradstraßen weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Fahrradstraße ist 1997 eingeführt worden und soll der Förderung des Radverkehrs dienen.